In Deutschland herrscht ein Föderalismus und so gibt es Bundesländer wo gewisse Dinge Pflicht sind und andere, wo es nicht so ist. Dies gilt auch bei den Rauchmeldern, welche bei Brandrauch Alarm schlagen.
Laut der Hessischen Bauordnung § 13 (5) müssen Schlafräume und Kinderzimmer in Wohnungen und auch Flure über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchmelder ausgerüstet sein. Dabei müssen diese Rauchmelder so eingebaut, angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Leider hat man hier für die Umsetzung in Hessen sehr großzügige Zeiten für diese Lebensrettende Maßnahme vorgegeben, denn bestehende Wohnungen müssen erst bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten werden.
Rauchmelder sind nicht teuer und auch deren Installation beläuft sich wohl auf ein erträgliches Minimum, vor allem wenn man bedenkt, wie viel Leben und Schaden man damit retten kann. Daher finde ich die Zeit von etwas über drei Jahren als ziemlich unangebracht.
Laut der Hessischen Bauordnung § 13 (5) müssen Schlafräume und Kinderzimmer in Wohnungen und auch Flure über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchmelder ausgerüstet sein. Dabei müssen diese Rauchmelder so eingebaut, angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Leider hat man hier für die Umsetzung in Hessen sehr großzügige Zeiten für diese Lebensrettende Maßnahme vorgegeben, denn bestehende Wohnungen müssen erst bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten werden.
Rauchmelder sind nicht teuer und auch deren Installation beläuft sich wohl auf ein erträgliches Minimum, vor allem wenn man bedenkt, wie viel Leben und Schaden man damit retten kann. Daher finde ich die Zeit von etwas über drei Jahren als ziemlich unangebracht.