KVG: Berechtigungsprüfung zur Nutzung des Schülertickets Hessen

Joaquin

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In diesem Monat erhalten zahlreichen Schülern die das Schülerticket Hessen benutzen, ein Schreiben der KVG mit dem Betreff: "Berechtigungsprüfung zur Nutzung des Schülertickets"

Die Schreiben variieren etwas, aber im Kern geht es darum, dass man zur Nutzung des Schülertickets Hessen, die Berechtigung zur Nutzung nachweisen muss.

So weit ist alles gut, wenn der Berechtigungsnachweis für das Schülerticket Hessen, nicht als solcher schon Grundvoraussetzung wäre um das Schülerticket zu beantragen und damit in Folge zu erhalten. Will heißen, die bisher bekannten Adressaten dieses Schreibens, habe allesamt schon den Berechtigungsnachweis erbracht.

Nicht nur, dass nun dieser Berechtigungsnachweis erneut angefordert wird, sondern auch unter Androhung der Deaktivierung der Karte. Der Nachweis soll zudem in einer meines Erachtens nach, unangemessenen, zeitlichen Frist, die u.a. Berufsschüler in einem Praktikum, vor zeitliche und organisatorische Probleme stellt.

Beachten sollte man auch, dass das Schülerticket hier als Jahresticket angeboten wird und in dieser Hinsicht ist es schon erstaunlich, dass der am Schulbeginn erbrachte Berechtigungsnachweis der Schule für die KVG offensichtlich keinen Wert hat und nun schon nach vier Monaten den Schülern mit diesem Schreiben Druck gemacht wird.

Erstaunt zeigte sich auch eine Schulsekretärin, welche sich plötzlich einem Ansturm von Schülern entgegen sah, die nun nach 4 Monaten erneut die Ausstellung des Berechtigungsnachweises benötigten. Dies zeigt, dass hier weder Schüler noch die Schulen informiert wurden. Auch auf der offiziellen KGV-Seite, Twitter noch Facebook findet man zu diesem Thema Informationen. Eine zu diesem Thema an die KVG verschickte Email, blieb bis heute ebenso von der KVG unbeantwortet.

Wirft man einen genaueren Blick auf die Seiten, u.a. auch auf die Facebook-Seite , dann fällt im Vergleich zu anderen Unternehmensseiten auf, dass es dort die Eingabemaske fehlt um öffentlich Themen zu erstellen. Ein i.d. R. oft genutztes Instrument von Kunden, damit diese genau solche Themen ansprechen und man ihnen dort zeitnah hilft. Die Auseinandersetzung mit dem Kunden scheint hier aber wohl nicht gewollt zu sein.

Merkwürdig muten auch einige Texte der KVG an, die von Mahnung vom Mai sprechen, obwohl der Berechtigungsnachweis erst im Juli bei der Beantragung abgegeben wurde. Anhand dieser Ungereimtheiten zeigt sich, dass dort offenbar mehr im Argen liegt.

Auch nicht ganz nachzuvollziehen ist, dass wenn eine derart große Anzahl an Schülern/Kunden angeschrieben werden, hier nicht öffentlich viel besser darauf hingewiesen wird. Hier hätte man im Sinne des Kunden und sicher auch der Kundenbearbeiter der KVG, vieles abfangen und bequemer handhaben können, als diese Art des Umganges.

Kundenfreundlich ist das sicher nicht. Hier wären mehr Transparenz und öffentliche Hinweise, sicher für alle Beteiligten von Vorteil.

Mangels der Informationspolitik bleibt den Schülern daher nur, erneut den Berechtigungsnachweis für das Schülerticket Hessen in der Schule zu beantragen und abzugeben, um der angedrohten Sperre zu entgehen, auch wenn sich dafür einige Schüler bei ihrer Praktikumsstelle extra frei nehmen und Minusstunden machen müssen.
 
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